Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 20% der gesamten Investitionskosten
für energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Zuhause sparen!
- entweder als Steuerbonus über das EStG 35c
- oder als Zuschuss über das KfW-Förderprogramm 430
Die Anforderungen der Energetischen-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) müssen erfüllt sein.
Das bedeutet für die Erneuerung von Haustüren, dass ein Wärmedämmwert von
max. Uw 1.3 W(m²K) erreicht werden muss.
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